Sprechstundenbedarf Niedersachsen - Neue SSB-Vereinbarung ab 01.07.2020

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen ( KVN ) hat bekanntgegeben, dass die Sprechstundenbedarfsvereinbarung mit der Anlage I sich mit Wirkung zum 01.07.2020 geändert hat. Folgende Neuerungen ergeben sich:
1. Arzneimittel und arzneimittelähnliche Medizinprodukte gem. §31 SGB V
- der bisherigen Eintrag zu Aqua destill. / Aqua purificata wurde gestrichen.
- unter Spüllösungen wurde der Zusatz "auch Aqua purificata" hinzugefügt.
2. Diagnostika und Diagnosebedarf
- der bisherige Eintrag zu Arzneimitteln zur Sedierung wurde gestrichen.
5. Einmalbedarf zur Infusion, Drainage und Entnahme
- Aufnahme von Stimulationskanülen zur peripheren Nervenblockade als verordnungsfähigen Sprechstundenbedarf.