DSGVO - Abmahnung bei fehlender Verschlüsselung der Webseiten

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besteht die Verpflichtung, personenbezogene Daten auf Webseiten zu schützen. Da diese noch auf einigen Praxiswebseiten fehlt, kommt es derzeit vermehrt zu Abmahnungen, überwiegend wegen fehlender Verschlüsselung in den Kontaktformularen. Dies kann z.B. durch eine SSL- oder TLS- Verschlüsselung verhindert werden. Einige Programme bieten die Einbindung von Zertifikaten an oder beim Hoster sind kostenpflichtige Tools zu bekommen.