Sprechstundenbedarf Niedersachsen - Neue SSB-Vereinbarung ab 01.04.2019

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen ( KVN ) hat bekanntgegeben, dass die Sprechstundenbedarfsvereinbarung mit der Anlage I sich mit Wirkung zum 01.04.2019 zum zweiten Mal in diesem Jahr geändert hat.
Die Neuerungen bzw. Änderungen betreffen die Bereiche Arzneimittel und arzneimittelähnliche Medizinprodukte gem. §31 SGB V sowie Verband-, Kompressions- und OP-Material.