Kompressionsbindensysteme - AOK Niedersachsen beendet Verordnungsfähigkeit über den Sprechstundenbedarf

Seit Mitte Juni 2018 informiert die AOK im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen Arztpraxen in einem Anschreiben über eine Änderung bei der Verordnungsfähigkeit von Kompressionsbindensystemen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach einem Beschluss der Sprechstundenbedarfskommission ab sofort keine Kompressionsbindensysteme mehr über den Sprechstundenbedarf abgerechnet werden dürfen.