Übergangsfrist für die sog. „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“
Am 2. Dezember 2024 endete die gesetzlich verankerte Übergangsfrist, in welcher die sog. „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ als verordnungsfähig eingestuft sind, wenn sie bereits vor dem 2. Dezember 2020 verordnungsfähig waren. Durch das Ende der...