Als Praxisbedarf werden Artikel bezeichnet, die zulasten des Arztes zum Betrieb der Praxis benötigt werden. Hierzu zählen besonders die Grundausstattung von Verbrauchsmaterialien, wie z. B. Spritzen, Handschuhe, Liegenrollen etc., sowie medizinische Diagnostikgeräte.
Durch unser faires und transparentes Preiskonzept halten sie hier dauerhaft die Kosten gering und können sich auf das Wesentliche konzentrieren – ihre Patienten!
Als Sprechstundenbedarf können Artikel verordnet werden, die ihrer Art nach bei mehr als einem gesetzlich versicherten Patienten im Rahmen der ambulanten kassenärztlichen Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen für mehr als einen Patienten zur Verfügung stehen müssen.
Wir beraten sie bei der Differenzierung, achten auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise und überwachen zur Vermeidung von Regressen ihr Budget.
Bei uns bestellen sie ganz nach ihren Bedürfnissen, schnell, einfach und unkompliziert. Hier steht ihnen unser Online-Shop rund um die Uhr zur Verfügung. Auch haben sie die Möglichkeit, uns ihre Aufträge per E-Mail, Fax oder telefonisch zu übermitteln.
Unsere zertifizierten Medizinprodukteberater beraten sie dabei gerne und sorgen für die kurzfristige Verarbeitung der Bestellung. Eine schnelle und versandkostenfreie Lieferung ist selbstverständlich.
Als medizinischer Fachhandel verfügen wir über eine langjährige Erfahrung im Bereich Arzt- und Klinikbedarf und medizinische Hilfsmittel.
Wir bieten Ihnen einen Komplettservice für Ihre Praxis. Darunter fallen Praxis- oder Sprechstundenbedarf, medizinische Geräte, Praxiseinrichtung und Hilfsmittel.
Als Dienstleister unterstützen wir unsere Kunden auch im betriebswirtschaftlichen Bereich, begleiten sie bei der Erstellung eines Qualitätsmanagementsystems und der Zertifizierung.
Unsere Serviceleistungen, qualifizierte Beratung vor Ort, Produkt- und Mitarbeiterschulungen sowie ein transparentes Kostenmanagement zeichnen uns aus.
Und nicht zu vergessen: Wir bieten eine kostenlose Rezeptabrechnung an. Das erspart Ihnen viel Aufwand und Zeit.
– weil es auch einfach geht.
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen ( KVN ) hat bekanntgegeben, dass die Sprechstundenbedarfsvereinbarung mit der Anlage I sich mit Wirkung zum 01.07.2022 ändert. Folgende Neuerungen ergeben sich:
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