Stromkostenerstattung für Praxen mit besonders hohem Energieverbrauch

Nach einem Beschluss des Bewertungsauschusses vom 29.03.2023 können Praxen mit besonders hohem Stromverbrauch nun Antrag auf Erstattung der Kosten stellen.

Anspruch auf Erstattung von zusätzlichen Stromkosten haben Vertragsärzte, Ermächtigte sowie nichtärztliche Dialyseeinrichtungen, die bestimmte Leistungen aus den EBM-​Abschnitten Hochvolttherapie (Abschnitt 25.3.2), Computertomographie (Abschnitt 34.3), Magnet-​Resonanz-Tomographie (Abschnitt 34.4) oder Kostenpauschalen für Sach- und Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren (Abschnitt 40.14) erbringen. Die Förderung ist auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Die Förderung kann über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung beantragt werden. Der Erstattungsantrag wird mittels einer Selbsterklärung über die zusätzlichen Stromkosten im jeweiligen Abrechnungsquartal gestellt. Nachweise zur Selbsterklärung brauchen nur auf Anforderung vorgelegt zu werden.

In Niedersachsen stellt die Kassenärztliche Vereinigung einen entsprechenden Onlineantrag zur Verfügung.

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