Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen ( KVN ) hat bekanntgegeben, dass die Sprechstundenbedarfsvereinbarung mit der Anlage I sich mit Wirkung zum 01.07.2022 ändert. Folgende Neuerungen ergeben sich:
Die KVN hat zum wiederholten Mal die Aufnahme von Adrenalin-Autoinjektoren in den Sprechstundenbedarf beantragt. Die Kassen sehen den Einsatz von den Autoinjektoren in der Arztpraxis weiterhin als stark unwirtschaftlich an, weshalb eine Aufnahme in den SSB weiterhin abgelehnt wird. Aufgrund der geänderten Fachinformationen (Wegfall der Beschränkung „durch den Patienten“) ist aber eine Änderung des Vereinbarungstextes notwendig geworden. Die Formulierung lautet künftig:
– Adrenalin bei allergischen Notfällen (Epinephrin) keine Komplettbestecke / Fertigspritzen / Autoinjektoren
Die Kassen haben einer Aufnahme des Prüfgases der Diffusionskapazitätsmessung in den SSB für die Fachgruppe der Pneumologen zugestimmt.
Bei der Aufnahme von fertig konfektionierten Kochsalzlösungen (Posiflush® u.a.) zum 01.01.2022 wurden die onkologisch tätigen Gynäkologen in der Aufzählung vergessen. Dies wird mit der Änderung zum 01.07.2022 nun korrigiert.