Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen ( KVN ) hat bekanntgegeben, dass die Sprechstundenbedarfsvereinbarung mit der Anlage I sich mit Wirkung zum 01.04.2019 zum zweiten Mal in diesem Jahr geändert hat.
Die Neuerungen bzw. Änderungen betreffen die Bereiche Arzneimittel und arzneimittelähnliche Medizinprodukte gem. §31 SGB V sowie Verband-, Kompressions- und OP-Material.
Folgende Neuerungen ergeben sich:
Anlage I zur Vereinbarung über die Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVN und den Verbänden der Krankenkassen
1. Arzneimittel und arzneimittelähnliche Medizinprodukte gem. §31 SGB V
- Aufnahme von Kohle-Tabletten als Antidot bei oralen Vergiftungen
- Aufnahme von Natriumcitratlösung für Anästhesisten
7. Verband-, Kompressions- und OP-Material
- unter dem Punkt „Binden“ wurde der Vermerk „keine Kompressionsbinden-Systeme“ hinzugefügt