Coronavirus SARS-CoV-2 – Vergütungen rund ums Impfen

Die Impfkampagne hat volle Fahrt aufgenommen. Die Impfzentren erhalten bei der Verabreichung von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 seit März Unterstützung von den niedergelassenen Arztpraxen, im Juni sind die Betriebsärzte hinzugekommen. Die Abrechnungen der Kosten aber sind mit einem hohen bürokratischem Aufwand verbunden. Doch wie werden Impfungen und Impfzertifikate nun vergütet? Hierüber geben wir einen kleinen Überblick:

Impfung

  • je Anspruchsberechtigter und je Impfung 20 Euro
  • sofern das Aufsuchen einer Person für die Impfung notwendig ist, zuzüglich 35 Euro
  • für das Aufsuchen jeder weiteren Person in der selben sozialen Gemeinschaft oder Einrichtung, zuzüglich 15 Euro
  • Impfberatung zum Coronavirus SARS-CoV-2 ohne nachfolgende Schutzimpfung (auch telefonisch), je Anspruchsberechtigter einmalig 10 Euro

Impfzertifikate

  • für eine Person, die in der jeweiligen Arztpraxis gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft worden ist, je Erstellung 6 Euro
  • wenn die Erstellung unter Einsatz informationstechnischer Systeme erfolgt, die in der allgemeinen ärztlichen Versorgung zur Verarbeitung von Patientendaten eingesetzt werden 2 Euro
  • für eine Person, die nicht in der jeweiligen Arztpraxis oder durch den jeweiligen Betriebsarzt oder überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft worden ist 18 Euro
  • für eine erfolgte Zweitimpfung, nachdem bereits in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang für dieselbe Person durch dieselbe Arztpraxis, denselben Betriebsarzt oder denselben überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten ein COVID-19-Impfzertifikat im Sinne des § 22 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes für eine erfolgte Erstimpfung erstellt wurde 6 Euro

Stand: Juni 2021

Hierbei handelt es sich um eine kurze Zusammenfassung aus der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vom 02.06.2021. Die aktuell gültigen, detaillierten Gesetzestexte finden sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums im Bereich Service —>Gesetze und Verordnungen. Die jeweiligen aktuell gültigen Vergütungen sind im § 6 „Vergütungen ärztlicher Leistungen und Impfzertifikat“ verankert.

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