Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen ( KVN ) hat bekanntgegeben, dass die Sprechstundenbedarfsvereinbarung mit der Anlage I sich mit Wirkung zum 01.07.2020 geändert hat. Folgende Neuerungen ergeben sich:
1. Arzneimittel und arzneimittelähnliche Medizinprodukte gem. §31 SGB V
– der bisherigen Eintrag zu Aqua destill. / Aqua purificata wurde gestrichen.
– unter Spüllösungen wurde der Zusatz „auch Aqua purificata“ hinzugefügt.
2. Diagnostika und Diagnosebedarf
– der bisherige Eintrag zu Arzneimitteln zur Sedierung wurde gestrichen.
5. Einmalbedarf zur Infusion, Drainage und Entnahme
– Aufnahme von Stimulationskanülen zur peripheren Nervenblockade als verordnungsfähigen Sprechstundenbedarf.