Sprechstundenbedarf Niedersachsen – Neue SSB-Vereinbarung ab 01.01.2022

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen ( KVN ) hat bekanntgegeben, dass die Sprechstundenbedarfsvereinbarung mit der Anlage I sich mit Wirkung zum 01.01.2022 geändert hat. Folgende Neuerungen ergeben sich:

– Insulin-Fertigpens bzw. Insulin-Patronen bei wiederbefüllbaren Pens sind als Notfallversorgung über den Sprechstundenbedarf verordnungsfähig. Dies gilt zunächst befristet bis zum 31.03.2023.

– Antiepileptika: Aufnahme von Buccolam für die Therapie von Kindern und Jugendlichen als verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf.

– direkte orale Antikoagulantien (NOAK bzw. DOAK) werden nun als NOAK-Kleinstpackungen als Sprechstundenbedarf akzeptiert.

– Neuaufnahme der Verordnungsfähigkeit von fertig konfektionierter Kochsalzlösung (10ml) für die Fachgruppen der Hämatologen, Onkologen und Nephrologen.

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