Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen ( KVN ) hat bekanntgegeben, dass die Sprechstundenbedarfsvereinbarung mit der Anlage I sich mit Wirkung zum 01.01.2022 geändert hat. Folgende Neuerungen ergeben sich:
– Insulin-Fertigpens bzw. Insulin-Patronen bei wiederbefüllbaren Pens sind als Notfallversorgung über den Sprechstundenbedarf verordnungsfähig. Dies gilt zunächst befristet bis zum 31.03.2023.
– Antiepileptika: Aufnahme von Buccolam für die Therapie von Kindern und Jugendlichen als verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf.
– direkte orale Antikoagulantien (NOAK bzw. DOAK) werden nun als NOAK-Kleinstpackungen als Sprechstundenbedarf akzeptiert.
– Neuaufnahme der Verordnungsfähigkeit von fertig konfektionierter Kochsalzlösung (10ml) für die Fachgruppen der Hämatologen, Onkologen und Nephrologen.