Sprechstundenbedarf Niedersachsen – Neue SSB-Vereinbarung ab 01.07.2020

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen ( KVN ) hat bekanntgegeben, dass die Sprechstundenbedarfsvereinbarung mit der Anlage I sich mit Wirkung zum 01.07.2020 geändert hat. Folgende Neuerungen ergeben sich:

1. Arzneimittel und arzneimittelähnliche Medizinprodukte gem. §31 SGB V

– der bisherigen Eintrag zu Aqua destill. / Aqua purificata wurde gestrichen.

– unter Spüllösungen wurde der Zusatz „auch Aqua purificata“ hinzugefügt.

2. Diagnostika und Diagnosebedarf

– der bisherige Eintrag zu Arzneimitteln zur Sedierung wurde gestrichen.

5. Einmalbedarf zur Infusion, Drainage und Entnahme

– Aufnahme von Stimulationskanülen zur peripheren Nervenblockade als verordnungsfähigen Sprechstundenbedarf.

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