Kompressionsbindensysteme – AOK Niedersachsen beendet Verordnungsfähigkeit über den Sprechstundenbedarf

Seit Mitte Juni 2018 informiert die AOK im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen Arztpraxen in einem Anschreiben über eine Änderung bei der Verordnungsfähigkeit von Kompressionsbindensystemen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach einem Beschluss der Sprechstundenbedarfskommission ab sofort keine Kompressionsbindensysteme mehr über den Sprechstundenbedarf abgerechnet werden dürfen.

Die AOK gibt in ihrem Anschreiben weiter an, sich vorzubehalten, bei der Verordnung von Kompressionsbindensystemen über den Sprechstundenbedarf künftig Prüfanträge zu stellen.

Um die Kompressionsbindensysteme, wie z.B. Urgo K2, Rosidal TCS oder Coban2 weiterhin ohne zusätzliche Kosten nutzen zu können, bleibt den Arztpraxen nun nur noch die Möglichkeit, diese mit einer Einzelverordnung auf den Namen des Patienten abzugeben.

Wem das zu aufwendig ist hat die Möglichkeit, die in den Systemen beinhalteten Binden als Einzelkomponenten,  z.B. Rosidal SC (Schaumstoffbinde) und Rodidal CC (Kompressionsbinde) zu bestellen. Diese sind weiterhin als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig.

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