Sprechstundenbedarf Niedersachsen – Neue SSB-Vereinbarung ab 01.04.2019

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen ( KVN ) hat bekanntgegeben, dass die Sprechstundenbedarfsvereinbarung mit der Anlage I sich mit Wirkung zum 01.04.2019 zum zweiten Mal in diesem Jahr geändert hat.

Die Neuerungen bzw. Änderungen betreffen die Bereiche Arzneimittel und arzneimittelähnliche Medizinprodukte gem. §31 SGB V sowie Verband-, Kompressions- und OP-Material.

Folgende Neuerungen ergeben sich:

Anlage I zur Vereinbarung über die Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVN und den Verbänden der Krankenkassen

1. Arzneimittel und arzneimittelähnliche Medizinprodukte gem. §31 SGB V

  • Aufnahme von Kohle-Tabletten als Antidot bei oralen Vergiftungen
  • Aufnahme von Natriumcitratlösung für Anästhesisten

7. Verband-, Kompressions- und OP-Material

  • unter dem Punkt „Binden“ wurde der Vermerk „keine Kompressionsbinden-Systeme“ hinzugefügt

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