Sprechstundenbedarf Niedersachsen – Neue SSB-Vereinbarung ab 01.04.2020

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen ( KVN ) hat bekanntgegeben, dass die Sprechstundenbedarfsvereinbarung mit der Anlage I sich mit Wirkung zum 01.04.2020 geändert hat. Folgende Neuerungen ergeben sich:

1. Arzneimittel und arzneimittelähnliche Medizinprodukte gem. §31 SGB V

– die bisherigen Einträge zu Aqua purificata und Spüllösungen wurden zusammengefasst und sind jetzt unter Spüllösungen zu finden.

5. Einmalbedarf zur Infusion, Drainage und Entnahme

– Aufnahme von Stimulationskanülen zur peripheren Nervenblockade

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