Medizinprodukte Großhandel – mediCZentra Vertriebs GmbH

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Neu: Elektrisch-hydraulischer OP-Tisch

Neu bei uns eingetroffen: OP-Tisch CFT-E3 Ab sofort ist der OP-Tisch CFT-E3 neu bei uns im Sortiment. Der elektrisch-hydraulische OP-Tisch überzeugt durch seine flexible Verstellbarkeit und eine maximale Belastbarkeit von bis zu 350 kg. Durch die elektrisch-hydraulische Steuerung lässt sich der Tisch komfortabel an unterschiedliche Anforderungen und Lagerungspositionen anpassen. Seine stabile Konstruktion macht ihn zu einer zuverlässigen Lösung für den professionellen Einsatz im OP-Bereich. Der OP-Tisch CFT-E3 ist zudem mit umfangreichem Zubehör ausgestattet. Verschiedene Arm- und Beinauflagen sowie weitere Lagerungs- und Befestigungselemente ermöglichen eine vielseitige und bedarfsgerechte Nutzung. Interesse am OP-Tisch?Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Das Team von mediCZentra informiert Sie über Ausstattung, Zubehör, Lieferumfang und weitere Details.

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Großhandelserlaubnis und GDP-Zertifikat erfolgreich erteilt

Großhandelserlaubnis und GDP-Zertifikat erfolgreich erteilt Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass mediCZentra wieder über eine gültige Großhandelserlaubnis für Arzneimittel verfügt. Damit sind wir berechtigt, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu handeln. Ergänzend zur Großhandelserlaubnis verfügen wir über einGDP-Zertifikat (Good Distribution Practice). Dieses bestätigt die Einhaltung der geltenden Qualitätsstandards für die Lagerung, den Transport und den Vertrieb von Arzneimitteln. Für unsere Kunden und Geschäftspartner bedeutet dies, dass wir unser Leistungsangebot im Bereich Arzneimittel wieder vollständig anbieten und Sie zuverlässig aus einer Hand versorgen können. Wir freuen uns, Ihnen auch im Arzneimittelbereich wieder als kompetenter und zuverlässiger Partner zur Seite zu stehen. Ihr Team von mediCZentra Großhandelserlaubnis GDP-Zertifikat

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Streichung des Defekturverbots für den Sprechstundenbedarf

Laumann streicht Defekturverbot für den Sprechstundenbedarf 09. September 2026 Das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) ermöglicht weiterhin die Herstellung und Abgabe von Defekturen für den Sprechstundenbedarf (SSB) in Apotheken. Damit wird die bisherige Auslegung im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) konkretisiert. Defekturen weiterhin für den Sprechstundenbedarf möglichNach aktueller Information der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) dürfen Apotheken Defekturen herstellen, auch wenn zum Zeitpunkt der Herstellung noch kein konkreter Patientenbezug besteht.Voraussetzung ist, dass in der herstellenden Apotheke regelmäßig patientenbezogene Verordnungen für die entsprechende Rezeptur vorliegen. Die konkrete Anzahl dererforderlichen Verordnungen soll dabei in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde festgelegt werden.Damit können Apotheken Defekturen weiterhin im Rahmen ihrer arzneimittelrechtlichen Befugnisse herstellen und an Arztpraxen für den Sprechstundenbedarf abgeben. Bedeutung für ArztpraxenDie aktuelle Klarstellung schafft mehr Planungssicherheit für die Versorgung mit Sprechstundenbedarf. Die Verordnung und Abrechnung erfolgen weiterhin über die üblichenSSB-Rezepte.Für Arztpraxen bedeutet dies, dass die Versorgung mit entsprechenden Defekturen grundsätzlich weiterhin möglich ist. Für die konkrete Umsetzung sind die jeweils geltenden Vorgaben der zuständigen Stellen zu beachten. Fertigarzneimittel mit 5 % Glukose vorerst über den SSBZusätzlich informiert die KV Nordrhein darüber, dass Fertigarzneimittel mit 5 % Glukose für den oralen Glukosetoleranztest (oGTT) vorerst bis zum 30. September 2026 über den Sprechstundenbedarf verordnet werden können.Dabei gilt weiterhin das Wirtschaftlichkeitsgebot. Praxen sollen möglichst größere Packungseinheiten verordnen und ihren tatsächlichen Versorgungsbedarf berücksichtigen.

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Aktuelle Änderungen im Sprechstundenbedarf

Hinweise für Praxen zur Verordnung von Rezepturarzneimitteln Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 12. März 2026 (Az.: BVerwG 3 C 2.24) ist die Herstellung von Rezepturarzneimitteln für den Praxis- und Sprechstundenbedarf nicht mehr zulässig. Das Gericht bewertet dies als Herstellung „im Voraus“, da kein konkreter Patientenbezug besteht. Das sogenannte „Rezepturprivileg“ – die zulassungsfreie Herstellung von Rezepturarzneimitteln in der Apotheke – wird für diesen Fall somit verneint. Was bedeutet das für Ihre Praxis? Vorgehen bei benötigten Rezepturen:Werden Rezepturarzneimittel für den Praxisbetrieb benötigt (beispielsweise weil keine Fertigarzneimittel auf dem Markt verfügbar sind), müssen diese vorab auf den Namen des jeweiligen Patienten verordnet werden. Nach der Behandlung verbleibende Restmengen können gemäß § 3 Abs. 2 der Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung in den Sprechstundenbedarf übernommen werden, sofern die Rezepturen dafür geeignet sind (beachten Sie hierzu die Hygienevorschriften und Haltbarkeit). Besonderheit bei Glukosepulver (Niedersachsen):Anders als in der Apotheke abgefüllte Glukosepulver, die als Rezeptur gelten, sind als Fertigprodukt verfügbare Glukosepulver in Niedersachsen weiterhin verordnungsfähig. Diese haben zwar nur eine Zulassung als Lebensmittel, werden jedoch als wirtschaftliche Alternative ausdrücklich im Einvernehmen mit den Krankenkassen akzeptiert.

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Verbandmittelversorgung neu geregelt

Verbandmittelversorgung neu geregelt: Mehr Planungssicherheit über 2026 hinaus Mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wurden wichtige Weichen für die Zukunft der Wundversorgung gestellt. Ab dem 01. Januar 2027 wird die gesetzliche Definition von Verbandmitteln offiziell erweitert. Was bedeutet das für die moderne Wundversorgung? Produkte gelten weiterhin und dauerhaft als Verbandmittel, wenn ihre ergänzenden Eigenschaften dazu beitragen: Was ändert sich für die Praxis?Besonders die explizite Aufnahme der antimikrobiellen Wirkung schafft für Anwenderinnen und Anwender eine verlässliche gesetzliche Grundlage für Wichtige Produkte der modernen Wundversorgung. Mehr Planungssicherheit für die Praxis Antimikrobiell wirkende Wundauflagen werden künftig direkt von der gesetzlichen Verbandmitteldefinition erfasst. Damit bleiben sie weiterhin zu Lasten der GKV verordnungsfähig – bisherige Übergangsregelungen entfallen. Diese Neuregelung garantiert Klarheit, Kontinuität und maximale Versorgungssicherheit bei der Anwendung moderner Wundversorgungsprodukte.

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Projekt: Praxiseinrichtung

Frisch ausgeliefert: Neue Patiententransporter für maximale Effizienz Heute war ein ereignisreicher Tag für das Team von mediCZentra! Wir freuen uns, die erfolgreiche Auslieferung und Inbetriebnahme einer größeren Charge hochmoderner Patiententransporter-Liegen an einen unserer Großkunden bekanntzugeben. Bei der Auswahl der Liegen stand vor allem der Komfort für die Patienten sowie die ergonomische Entlastung für das Pflegepersonal im Vordergrund. Die neuen Transporter überzeugen durch: – weil es auch einfach geht! Wir danken unserem Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen dem gesamten Team viel Freude bei der Arbeit mit dem neuen Equipment. Sie planen ebenfalls eine Modernisierung Ihrer Praxisausstattung oder benötigen neuen Sprechstundenbedarf? Wir beraten Sie gerne persönlich vor Ort!

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NEU: Onlineshop

Der neue mediCZentra-Onlineshop – Medizinprodukte einfach online bestellen! Ab dem 01. November 2025 steht Ihnen unser neues Shopsystem zur Verfügung. Es bietet zahlreiche Verbesserungen, die Ihren Bestellprozess noch komfortabler und effizienter gestalten. Was ist neu? Jetzt entdecken: shop.mediczentra.de Wir freuen uns auf Ihren Besuch – Ihr Team von mediCZentra

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mediCZentra wächst – Neubau läuft

Wir wachsen und schaffen Raum für die Zukunft! Mit großer Freude teilen wir heute einen besonderen Meilenstein:mediCZentra bekommt ein neues Zuhause! Der Bau unseres neuen Firmengebäudes ist in vollem Gange – ein Ort, der nicht nur Platz für Innovation und Zusammenarbeit bietet, sondern auch unsere Werte und unsere Vision als Unternehmen widerspiegelt. Was hier entsteht, ist mehr als nur ein Gebäude:Es ist ein Symbol für Fortschritt, Vertrauen und nachhaltiges Wachstum. Wir freuen uns darauf, im Frühjahr 2026 in unser neues Zuhause einzuziehen – und gemeinsam mit unserem Team, Partnern und Kunden diesen Ort mit Leben zu füllen und die Zukunft von mediCZentra aktiv zu gestalten.

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Aktuelle Jobangebote

Wir suchen einen kaufmännischen Angestellten (m/w/d) zur Verstärkung unseres Teams. Ihre zukünftigen Aufgaben bei uns: Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website unter Karriere.